Liebe Camper und Besucher,
wir freuen uns Sie als Gäste bei uns begrüßen zu dürfen. Wir haben Ihnen hier die aktuellen Regeln als FAQ zusammengefasst.
Die aktuelle 16. BayIfSMV gilt ab 1. April 2022.
Auch wenn darüber hinaus nun Seitens der Bundes- und Landesregierung (trotz der sehr hohen Infektionszahlen) kaum mehr Beschränkungen sind, haben wir uns dafür entschieden von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen! Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir als Gast- und Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen haben, alles für die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter zu tun.
Bis mind. Ende April möchten wir daher weiterhin alle Gäste um das Tragen einer Maske (ab 14 J.: FFP2 oder medizinische Maske, Kinder 6 - 13 Jahre: Alltagsmaske) in den Innenräumen bitten.
Nicht zuletzt auch aus Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe möchten wir diese Regel aktuell beibehalten. Die bislang geltende 3G-Regel hingegen findet bei uns ab dem 3. April keine Anwendung mehr! Es freut uns zusätzlich mit diesen Regeln ab 3. April auch den Wünschen vieler Gäste nachzukommen.
Wir werden Sie stets aktuell auf dieser Seite über die geltenden Regeln informieren!
Ob und welche Corona-Regeln danach gelten werden, können wir aktuell noch nicht sagen - sobald es Neuerungen gibt, werden wir sie direkt zeitnah auf dieser Seite veröffentlichen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die aktuellen Verhaltensregeln und die geltende Einverständniserklärung.
Bitte buchen Sie eine Reise möglichst immer im Vorfeld über unsere Buchungsportal oder rufen Sie uns an 09351-8645
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Liebe Camper und Besucher,
solange die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch besteht gilt auf unserem Campingplatz die 3G-Regel. Demnach dürfen geimpfte, genesene und getestete Personen unseren Campingplatz betreten. Schüler sowie Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Bei dem geöffneten Sanitärgebäude haben wir das Hygienekonzept vom letzten Jahr übernommen. Bitte beachten Sie folgende Punkte auf unserem Campingplatz:
Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Liebe Camper und Besucher,
solange wir folgende Vorausetzungen erfüllen können und die Bestimmungen sich nicht ändern, haben wir für sie geöffnet.
Jeder nicht Geimpfter und Genesener über 6 Jahre
muss bei der ANREISE eine NEGATIVE Test-BESCHEINIGUNG vorlegen.
Bitte bringen Sie eine aktuelle NEGATIVE Test-BESCHEINIGUNG mit. *
Bei dem geöffneten Sanitärgebäude haben wir das Hygienekonzept vom letzten Jahr übernommen. Bitte beachten Sie folgende Punkte auf unserem Campingplatz:
Den aktuellen Wert der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Main-Spessart finden sie hier.
Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Liebe Camper,
wir haben wieder eine Perspektive. Wenn wir folgende Vorausetzungen erfüllen können, werden wir am 21. Mai öffnen.
(*) Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte (zweite Impfung +14 Tage) und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag. Bei den Corona-Tests gibt es unterschiedliche Arten und auch der Zeitraum für die Gültigkeit sind unterschiedlich:
Nach dieser Zeit muss ein erneuter Test vorgelegt werden.
Die Testpficht entfällt, sobald der Wert der 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Main-Spessart stabil unter einem Wert von 50 liegt. Den aktuellen Wert der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Main-Spessart finden sie hier
Das Hygienekonzept wurde vom letzten Jahr übernommen. Bitte beachten Sie folgende Punkte auf unserem Campingplatz:
Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Liebe Camper,
das bayerische Kabinett hat gestern beschlossen, dass in Landkreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, Campingplätze unter Auflagen wieder öffnen dürfen.
Nähere Informationen zu den Auflagen, die ab dem 21.5. gelten sollen, liegen uns noch nicht vor. Sobald wir aber weitere Neuigkeiten haben, werden wir diese hier umgehend veröffentlichen.
Den aktuellen Wert der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Main-Spessart finden sie hier
Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Liebe Camper,
Leider haben wir heute erfahren, dass wir weiterhin unseren Campingplatz nicht öffnen dürfen. Aktuell sieht es so aus das wir zum 10. Mai 2021 wieder öffnen dürfen. Sobald uns weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Liebe Camper,
Wir gehen aktuell davon aus, dass wir unseren Campingplatz am 19. April 2021 wieder öffnen dürfen. Sobald uns weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Ein Auszug von München
Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2021 Nr. 171 5. März 2021
2126-1-16-G
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
vom 5. März 2021
Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, § 28a des Infektionsschutzgesetzes(IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
das zuletzt durch Art. 4a des Gesetzes vom 21.Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136) geändert worden ist, in Verbindung mit § 9 Nr. 5 der
Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletztdurch § 14a der Verordnung vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26)
geändert worden ist, verordnetdas Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
§ 14
Beherbergung
(1) Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen,Jugendherbergen, Campingplätzen und allen
sonstigen gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche
Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
(2) Für Übernachtungsangebote nach Abs. 1 Satz 1 gilt:
1. Der Betreiber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen Gästen, die nicht zu demselbenHausstand gehören,
und zwischen Gästen und Personal grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 meingehalten wird.
2. Gäste, die im Verhältnis zueinander nicht zu demselben Hausstand gehören, dürfen nicht zusammen ineinem Zimmer oder einer Wohneinheit
untergebracht werden.
3. Für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 m nichteingehalten werden kann, sowie für die
Gäste, solange sie sich nicht am Tisch des Restaurantbereichsoder in ihrer Wohneinheit befinden, gilt Maskenpflicht; § 12 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3
Halbsatz 2 giltentsprechend.
4. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerienfür Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachtenRahmenkonzepts für Beherbergungsbetriebe auszuarbeiten und auf Verlangen der
zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
5. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Gäste nach Maßgabe von § 2 zu erheben.
(3) Für gastronomische Angebote gelten die jeweils speziellen Regelungen dieser Verordnung
Liebe Camper,
endlich ist es soweit. Unser Campingplatz darf am 30. Mai 2020 wieder öffnen und Gäste empfangen. Mit Sorgfalt und strenger Hygiene werden wir gemeinsam unserer Verantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht. Bitte beachtet Sie daher die neuen Hygieneanforderungen auf unserem Campingplatz:
Bitte beachten Sie, dass wir nur eine Anreise erlauben dürfen, wenn Ihr Wohnwagen oder Wohnmobil über eine sanitäre Einrichtung verfügt.
Zelten: Das Zelten ist ab sofort wieder erlaubt.
Gruppenreisen: Gruppenreisen sind zur Zeit noch nicht erlaubt.
Schwimmbad: Unser Schwimmbad öffnen wir wieder um den 1. Juli 2020.
Gaststätte: Unsere Gaststätte ist wegen den aktuellen Coronabestimmungen nur eingeschränkt nutzbar. Unser Biergarten ist geöffnet (Selbsbstbedinung), Speisen können wir Ihnen aktuell nicht servieren.
Dauercamper: Dauercamping in Bayern ist ab sofort zugelassen.
Wir freuen uns auf Sie und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Stand: 18. Juni 2020 | 8.00 Uhr
nach Info Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Liebe Camper,
in Bayern gilt seit Samstag, den 21. März 2020, 00:00 Uhr wegen der Coronavirus-Pandemie bis auf Weiteres eine vorläufige Ausgangsbeschränkung und Betriebsuntersagung. In dieser Zeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt.
Unser Campingplatz, die Gaststätte, sowie die Spielplätze bleiben daher vorerst geschlossen.
Natürlich sind wir gerne per E-Mail und Telefon für Sie da. Die Rezeption ist von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr besetzt, aber nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.
„Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken ….“
Ausführliche Infos zur allgemeinen Lage und gesetzliche Bestimmungen in Bayern erhalten Sie im Infektions-Monitor des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und auf www.bundesgesundheitsministerium.de .
Stornierungen: Touristische Stellplätze können bis 7 Tage vor Anreise storniert werden.
Dauercamper: Auf www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/ gibt es unter anderem auch
wichtige Informationen für unsere Dauercamper. Die wichtigste Frage:
"Darf ich zu meinem Dauercampingplatz fahren?
Fahrten zum Dauercampingplatz sind dann nicht untersagt, wenn es sich bei diesem um einen angemeldeten Zweitwohnsitz handelt. Es soll allerdings sorgfältig geprüft werden, ob eine Fahrt dorthin und ein sich anschließender Aufenthalt wirklich zwingend notwendig und unaufschiebbar sind. Fahrten zum Dauercampingplatz sind nur mit den Personen des eigenen Hausstands gestattet."
Wir bitten Sie regelkonform zu handeln und uns nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Da europaweit und vom Bayerischen Ministerium täglich Änderungen der Verordnungen eintreffen, bitten wir um Verständnis für eine entsprechend verzögerte Veröffentlichung unsererseits und geben keine Garantie auf Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit. Bitte informieren Sie sich selbst grundlegend über offizielle und zuverlässige Medien.
Wir sind grundsätzlich umsichtig, verantwortungsbewusst und vernünftig im Verhalten. Schützen auch Sie sich und Andere für eine Stabilisierung der Lage.
Bleiben Sie gesund bis bald!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Stand: 02. Mai 2020 | 15.00 Uhr
nach Info Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Liebe Camper,
Leider hat die Corona Pandemie uns alle fest im Griff. Aus diesem Grund hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeordnet, dass Übernachtungsangebote in Deutschland nur noch zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden dürfen!
Aus diesem Grund, und zum Schutze unserer Mitmenschen, haben wir uns dazu entschlossen, unseren Campingplatz erst am 20.4.2020 zu öffnen. Diese Maßnahme betrifft auch unsere Saison- und Dauercamper.
Wir bitten um Verständnis und wünschen allen viel Gesundheit und alles Gute!
Über neue Entwicklungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund, bis bald!
Ihr Team vom Spessart-Camping Schönrain
Offizielles Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege